Vor/Nach dem Mietverhältnis
Besichtigung, Übergabeprotokoll, Räumung
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- Hauptkategorie: Mietrecht von A bis Z
Rückstand ausgeglichen - trotzdem Wohnungsverlust
Zukünftig läuft der fristlos gekündigte Mieter Gefahr, trotz rechtzeitigem Ausgleich seiner Mietrückstände seine Wohnung endgültig zu verlieren. Das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 16.02.2005, VIII ZR 6/04, hat für diese Konsequenz den Weg geebnet.
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- Hauptkategorie: Mietrecht von A bis Z
Vermieterpfandrecht
Was steckt dahinter, was ist zu beachten
Nicht selten wird ein säumiger Mieter zusammen mit der fristlosen Kündigung vom Vermieter aufgefordert, seine gesamte Einrichtung in der Wohnung zu belassen; darauf laste das Vermieterpfandrecht. Dies wird häufig mit dem Hinweis unterstrichen, der Mieter mache sich strafbar, wenn er dennoch die Wohnung leerräume.
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- Hauptkategorie: Mietrecht von A bis Z
Das Schicksal von Mietereinbauten bei der Wohnungsrückgabe
von Steffen Hennings
Grundsätzlich gilt, dass der Mieter dem Vermieter bei Vertragsende die Mieträume so zurückgeben muss, wie sie ihm vermietet wurden. Umbauten hat der Mieter ohne Rücksicht auf die dadurch entstehenden Kosten grundsätzlich zu beseitigen. Dies gilt selbst dann, wenn der Vermieter seine Zustimmung zu der Baumaßnahme des Mieters erteilt hat. Lediglich dann, wenn durch die baulichen Veränderungen des Mieters die Räume erst bewohnbar gemacht wurden, entfällt der Anspruch des Vermieters auf Rückbau.